Wirbt Ihre Website noch mit „klimaneutral“?
Ab dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen und Werbung mit CO₂-Kompensation verboten — abmahnfähig. Wir prüfen Ihre Website oder Ihren Katalog: Seite für Seite, Aussage für Aussage, mit Fundstelle und Empfehlung.
Was wir bisher gefunden haben
Pauschale Umweltaussagen
306× Verbot · 1.307× Risiko
Klimaneutral durch Kompensation
113× Verbot · 44× Risiko
Nicht zertifizierte Siegel
1× Verbot · 38× Risiko
Gesamtaussage statt Teilaspekt
96× Verbot · 51× Risiko
Gesetzliche Pflicht als Vorteil
85× Verbot · 30× Risiko
Zukunftsaussage ohne Umsetzungsplan
61× Risiko
Alle Zahlen sind gemessen, nicht hochgerechnet. Grundlage sind 130 geprüfte Websites. Jede Website zählt mit ihrer jeweils letzten Prüfung — mehrfach geprüfte Websites werden also nicht doppelt gezählt. Anonymisiert und ohne Kundennamen; die Werte sind über den gesamten Betrieb kumuliert, umfassen teils mehrere Läufe je Website und enthalten auch Läufe unter früheren, weniger strengen Bewertungsregeln. 10 Fundstellen sind in den fünf Kategorien nicht enthalten, weil sie sich keiner davon eindeutig zuordnen ließen. Sie aktualisieren sich automatisch mit jeder weiteren Prüfung. Stand: 24.09.2026.
In vier Schritten zum Prüfprotokoll
Name und E-Mail eingeben, Zahlart wählen — als Unternehmer bestätigen. Dauert eine Minute.
Sicher per PayPal oder Kreditkarte über Secupay. 149,00 € zzgl. USt pro Prüfung.
Eine URL genügt — oder Sie laden Ihren Katalog als PDF hoch. Die Prüfung startet sofort.
In wenigen Minuten: jede Fundstelle mit Zitat, Begründung und Empfehlung — direkt kopierbar.
Fünf Kategorien, die die Richtlinie untersagt
Pauschale Umweltaussagen
„Umweltfreundlich“, „öko“, „grün“, „nachhaltig“ — ohne nachprüfbaren Beleg einer anerkannten Umweltleistung nicht mehr zulässig.
„Klimaneutral“ durch Kompensation
Klimaaussagen, die allein auf dem Kauf von CO₂-Zertifikaten beruhen, sind ausnahmslos verboten.
Eigene Öko-Siegel
Nachhaltigkeitssiegel nur noch aus zertifizierten Systemen oder von Behörden — selbst gestaltete Logos sind unzulässig.
Gesamtaussage für einen Teilaspekt
Wer das ganze Unternehmen oder die ganze Reise als umweltfreundlich darstellt, obwohl nur ein Detail zutrifft, wirbt irreführend.
Gesetzliche Pflicht als Extra
Was gesetzlich ohnehin vorgeschrieben ist, darf nicht als Besonderheit oder Vorteil beworben werden.
Ein Werkzeug aus der Reisebranche, für die Reisebranche
Der EmpCo-Check ist ein Produkt der unisigns GmbH aus Plauen. Wir entwickeln und betreuen Vertriebsplattformen und Webportale für über 100 Bus- und Gruppenreiseveranstalter in Deutschland — deshalb kennen wir die Kataloge, Reisetexte und Werbeformulierungen dieser Branche aus der täglichen Arbeit. Vollständige Anbieterangaben im Impressum.