EU-Richtlinie 2024/825 · Stichtag 27. September 2026 — bis dahin muss Ihre Website sauber sein

Wirbt Ihre Website noch mit „klimaneutral“?

Ab dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen und Werbung mit CO₂-Kompensation verboten — abmahnfähig. Wir prüfen Ihre Website oder Ihren Katalog: Seite für Seite, Aussage für Aussage, mit Fundstelle und Empfehlung.

Was sollen wir prüfen? (bitte wählen)

Systematische Bestandsaufnahme, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Das Ergebnis dient der Orientierung und kann unvollständig oder ungenau sein.

Zahlbetrag: 177,31 € inkl. 19 % USt

Ihre Rechnung erhalten Sie unmittelbar nach Zahlungseingang per E-Mail als PDF. Da der Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt, stellen wir sie als Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV aus — Firma und Name genügen als Rechnungsempfänger, Ihre vollständige Anschrift brauchen wir dafür nicht.

Nur ein einzelner Satz? Prüfen Sie ihn kostenlos und ohne Anmeldung: Formulierung prüfen — Sie bekommen dieselbe Einordnung wie im Prüfprotokoll. Systematische Bestandsaufnahme, keine Rechtsberatung im Sinne des RDG.

3
Tage bis zum Stichtag
5/5
der einschlägigen Verbotstatbestände werden geprüft
bis 4000
Seiten je Prüfung, mit Zitat & Fundstelle — größere Websites werden bis zu dieser Grenze erfasst
Zahlen aus unseren bisherigen Scans

Was wir bisher gefunden haben

130
geprüfte Websites
119.010
gelesene Seiten
2.142
Fundstellen mit Verbot oder Risiko
78 %
der geprüften Websites mit mindestens einem Fund
01 · Nr. 4a

Pauschale Umweltaussagen

1.613

306× Verbot · 1.307× Risiko

02 · Nr. 4c

Klimaneutral durch Kompensation

157

113× Verbot · 44× Risiko

03 · Nr. 2a

Nicht zertifizierte Siegel

39

1× Verbot · 38× Risiko

04 · Nr. 4b

Gesamtaussage statt Teilaspekt

147

96× Verbot · 51× Risiko

05 · Nr. 10a

Gesetzliche Pflicht als Vorteil

115

85× Verbot · 30× Risiko

06 · § 5 UWG

Zukunftsaussage ohne Umsetzungsplan

61

61× Risiko

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Alle Zahlen sind gemessen, nicht hochgerechnet. Grundlage sind 130 geprüfte Websites. Jede Website zählt mit ihrer jeweils letzten Prüfung — mehrfach geprüfte Websites werden also nicht doppelt gezählt. Anonymisiert und ohne Kundennamen; die Werte sind über den gesamten Betrieb kumuliert, umfassen teils mehrere Läufe je Website und enthalten auch Läufe unter früheren, weniger strengen Bewertungsregeln.  10 Fundstellen sind in den fünf Kategorien nicht enthalten, weil sie sich keiner davon eindeutig zuordnen ließen. Sie aktualisieren sich automatisch mit jeder weiteren Prüfung. Stand: 24.09.2026.

So geht es

In vier Schritten zum Prüfprotokoll

1 · BESTELLEN

Name und E-Mail eingeben, Zahlart wählen — als Unternehmer bestätigen. Dauert eine Minute.

2 · BEZAHLEN

Sicher per PayPal oder Kreditkarte über Secupay. 149,00 € zzgl. USt pro Prüfung.

3 · WEBSITE ODER KATALOG

Eine URL genügt — oder Sie laden Ihren Katalog als PDF hoch. Die Prüfung startet sofort.

4 · PROTOKOLL ERHALTEN

In wenigen Minuten: jede Fundstelle mit Zitat, Begründung und Empfehlung — direkt kopierbar.

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Was ab September verboten ist

Fünf Kategorien, die die Richtlinie untersagt

01

Pauschale Umweltaussagen

„Umweltfreundlich“, „öko“, „grün“, „nachhaltig“ — ohne nachprüfbaren Beleg einer anerkannten Umweltleistung nicht mehr zulässig.

„Reisen Sie umweltfreundlich mit dem Bus“
02

„Klimaneutral“ durch Kompensation

Klimaaussagen, die allein auf dem Kauf von CO₂-Zertifikaten beruhen, sind ausnahmslos verboten.

„Ihre Reise ist 100 % klimaneutral“
03

Eigene Öko-Siegel

Nachhaltigkeitssiegel nur noch aus zertifizierten Systemen oder von Behörden — selbst gestaltete Logos sind unzulässig.

„Ausgezeichnet mit unserem Grün-Siegel“
04

Gesamtaussage für einen Teilaspekt

Wer das ganze Unternehmen oder die ganze Reise als umweltfreundlich darstellt, obwohl nur ein Detail zutrifft, wirbt irreführend.

„Wir wirtschaften nachhaltig“ — nur der Katalog ist Recyclingpapier
05

Gesetzliche Pflicht als Extra

Was gesetzlich ohnehin vorgeschrieben ist, darf nicht als Besonderheit oder Vorteil beworben werden.

„Selbstverständlich inklusive Sicherungsschein — unser Plus für Sie“

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Wer dahinter steht

Ein Werkzeug aus der Reisebranche, für die Reisebranche

Der EmpCo-Check ist ein Produkt der unisigns GmbH aus Plauen. Wir entwickeln und betreuen Vertriebsplattformen und Webportale für über 100 Bus- und Gruppenreiseveranstalter in Deutschland — deshalb kennen wir die Kataloge, Reisetexte und Werbeformulierungen dieser Branche aus der täglichen Arbeit. Vollständige Anbieterangaben im Impressum.

So sieht Ihr Ergebnis aus — Beispieldaten

Ein Prüfprotokoll, kein Fehlalarm-Gewitter

$ empco-check www.beispiel-reisen.de— 412 Seiten geprüft, 3 Funde (Beispieldarstellung)
 
✱ VERBOT /klimaneutral-reisen — „unsere Reisen sind klimaneutral durch Kompensation“
   Grund: Neutralitätsbehauptung auf Kompensationsbasis — ab 27.09.2026 ausnahmslos unzulässig (Anhang Nr. 4c UWG).
   Empfehlung: Behauptung streichen, Engagement konkret benennen — zum Beispiel:
   „Wir berechnen die Emissionen jeder Reise nach GHG-Protokoll und unterstützen das Windkraftprojekt X (Gold Standard)“
 
✱ RISIKO /ueber-uns — „nachhaltiges Reisen ist für uns eine Haltung“
   Grund: Pauschale Umweltaussage ohne nachprüfbaren Beleg (Anhang Nr. 4a UWG) — zulässig nur mit anerkanntem Nachweis.
   Empfehlung: Mit belegbaren Fakten konkretisieren — zum Beispiel:
   „12 unserer 18 Busse fahren mit HVO100; Flottendurchschnitt Euro 6, Erstzulassung 2022“
 
✓ OK      /flotte — „Euro-6-Busse, Ø 2,1 l pro Person auf 100 km (TÜV 2025)“
   Grund: Konkret, messbar und mit Quelle belegt — keine Änderung nötig.