Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den EmpCo-Check der unisigns GmbH — ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Stand:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung des EmpCo-Check durch die unisigns GmbH, Friedensstraße 32, 08523 Plauen (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).

(2) Der EmpCo-Check ist eine systematische Bestandsaufnahme von Umweltaussagen auf Websites oder in Katalogen mit dem Ziel der Identifizierung potenzieller Risiken im Hinblick auf die EU-Richtlinie 2024/825. Der EmpCo-Check stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden dessen Leistungen vorbehaltlos ausführt.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer. Verbraucher können den EmpCo-Check nicht beauftragen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erbringt eine automatisierte Prüfung der vom Kunden benannten Website (Website-Prüfung) oder des vom Kunden hochgeladenen PDF-Dokuments (Katalogprüfung) auf Umweltaussagen, die unter die EU-Richtlinie 2024/825 fallen könnten.

(2) Die Prüfung umfasst die unter dem Bestellbutton angegebene Anzahl von Seiten. Websites und Dokumente, die diesen Umfang überschreiten, werden bis zu dieser Grenze geprüft.

(3) Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kunden in Form eines Protokolls mit Fundstellen, Zitaten, Begründungen und Empfehlungen zur Verfügung gestellt. Die Änderung der Texte obliegt allein dem Kunden.

(4) Der Anbieter behält sich vor, die Prüfungsmethode und die verwendeten Technologien (insbesondere das KI-System) jederzeit zu ändern, sofern dies die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung nicht beeinträchtigt.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den EmpCo-Check ab, indem er das Bestellformular auf der Website des Anbieters ausfüllt, die Checkbox zur Bestätigung als Unternehmer aktiviert und den Bestellvorgang durch Klick auf den Bestellbutton abschließt.

(2) Der Vertrag kommt nach Zahlungseingang zustande.

(3) Der Kunde bestätigt mit der Abgabe der Bestellung ausdrücklich, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und die Dienstleistung für sein Unternehmen in Anspruch nimmt. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Preis für den EmpCo-Check wird auf der Website im Bestellbutton.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Bestellabschluss über den Zahlungsanbieter Secupay AG. Zur Verfügung stehen die Zahlarten PayPal und Kreditkarte.

(4) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Die Prüfung wird erst nach Zahlungseingang ausgeführt.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

§ 5 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, eine korrekte und vollständige URL der zu prüfenden Website oder ein vollständiges PDF-Dokument bereitzustellen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die Inhalte der zu prüfenden Website oder des zu prüfenden Dokuments für die Prüfung zu übermitteln.

(3) Der Kunde darf keine personenbezogenen Daten hochladen, soweit dies für die Prüfung nicht erforderlich ist. Insbesondere Kataloge dürfen vor dem Upload auf personenbezogene Daten (z.B. Namen von Mitarbeitern oder Reisegästen) überprüft und gegebenenfalls bereinigt werden.

(4) Der Kunde hat dem Anbieter Änderungen der zu prüfenden Website oder des zu prüfenden Dokuments während der Prüfung unverzüglich mitzuteilen.

(5) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, ist der Anbieter berechtigt, die Leistung zu verweigern oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.

§ 6 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung des Anbieters beschränkt sich auf die technische Verfügbarkeit des EmpCo-Check und die korrekte Durchführung der automatisierten Prüfung nach dem zum Zeitpunkt der Prüfung aktuellen Stand der Technik.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Prüfergebnis vollständig, fehlerfrei oder rechtlich abschließend ist.

(3) Der Kunde ist sich bewusst, dass das Prüfergebnis eine systematische Bestandsaufnahme darstellt, die der Orientierung dient, aber keine Rechtsberatung ersetzt. Für die rechtliche Bewertung der gefundenen Aussagen und die Entscheidung über notwendige Änderungen ist der Kunde selbst verantwortlich.

(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, jedoch mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist für Unternehmer auf ein Jahr ab Ablieferung des Prüfergebnisses beschränkt ist.

§ 7 Haftung

(1) Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen, ist beschränkt wie folgt:

a) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder bei einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Vertrauenspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

b) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt.

c) Die Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Garantie und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde das Prüfergebnis als Rechtsberatung missversteht oder Änderungen an seinen Texten ausschließlich auf Basis des Prüfergebnisses vornimmt, ohne eine eigenständige rechtliche Prüfung vorzunehmen.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass der Kunde Inhalte zur Prüfung übermittelt hat, an denen er keine ausreichenden Rechte besitzt.

§ 8 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutzrichtlinie, die auf der Website des Anbieters abrufbar ist.

(2) Die von der zu prüfenden Website übermittelten Textausschnitte werden zur Durchführung der Prüfung an die Anthropic PBC, USA, als Auftragsverarbeiter übermittelt. Es werden ausschließlich Inhalte der zu prüfenden Website übermittelt, keine personenbezogenen Daten des Kunden.

(3) Die Website-Adresse des Kunden und das Prüfergebnis werden zur Anzeige des Ergebnisses und zur Kontingent-Abrechnung gespeichert. Ältere Prüfergebnisse werden automatisch gelöscht, sobald eine vom Anbieter festgelegte Obergrenze gespeicherter Prüfungen überschritten wird.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über den EmpCo-Check ist ein auf einmalige Erbringung der Dienstleistung gerichteter Vertrag.

(2) Das Vertragsverhältnis endet mit der Erbringung der Dienstleistung und Übermittlung des Prüfergebnisses an den Kunden.

(3) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder wenn die Durchführung der Prüfung aus technischen Gründen unmöglich ist.

(4) Tritt der Kunde nach Vertragsschluss vom Vertrag zurück, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die bereits erbrachten Leistungen und die eingeräumte Kapazität zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass dem Anbieter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.